Gemeinschaftlicher schwerer Raub – aber kein Haftbefehl

Wo wir schon beim Thema Messerkriminalität sind, hier noch ein bemerkenswerter Vorfall von gestern nacht. In Hildburghausen (Thüringen) bedrohten vier Asylbewerber im Alter von 22 bis 29 Jahren einen 21-jährigen Asylbewerber mit einem Messer und forderten ihn auf, sein Geld und sein Handy rauszugeben. Das verweigerte der Mann, worauf einer der Täter mit dem Messer zustach und ihn an Achsel und Hand verletzte. Anschließend raubten die vier das Geld und das Handy.

Damit ist die Geschichte nicht zu Ende. Das 21-jährige Opfer flüchtete in Richtung eines Lebensmittelmarktes. Nachdem ihn die Angreifer – aus welchen Gründen auch immer – eingeholt hatten, eskalierte die Situation erneut. Jetzt bewaffnete sich das Opfer mit einer abgebrochenen Flasche und verletzte einen der Täter an der Schulter. Dann erstattete das Opfer Anzeige.

Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus traf das Opfer gegen Mitternacht erneut auf die Gruppe der vier Angreifer. Es kam zu einem lauten Streit, den Beamte allerdings beenden konnte. Bei der Gelegenheit stellten die Polizisten das geraubte Handy sicher.
Was dann passierte, steht ebenfalls im Polizeibericht und ist der Grund, warum ich das Thema aufgreife:

Die Angreifer mussten mit zur Dienststelle kommen und wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf Weisung der Staatsanwaltschaft entlassen.

Die Formulierung „auf Weisung der Staatsanwaltschaft“ ist normalerweise ein deutliches Zeichen dafür, dass auch die Polizisten den Kopf geschüttelt haben. Völlig zu Recht. Denn wenigstens der Messerstecher ist eines schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung dringend verdächtig. Mindeststrafe: fünf Jahre. Der Mann hat ein Messer nicht nur bei sich geführt, sondern es auch eingesetzt. Bei der günstigsten Betrachtung dürfte dem Mann eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren drohen. Bei den anderen liegt Mittäterschaft nahe.

Beim Messerräuber ist es angesichts der drastischen Strafdrohung, die ja den Haftgrund der Fluchtgefahr begründet, schon sehr verwunderlich, dass er noch auf freiem Fuß ist. Noch verwunderlicher ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal einen Haftbefehl beantragt. Dieser Haftbefehl könnte ja auch vom Gericht gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden. Wieso so eine Entscheidung dann auch noch gleich nach den Taten ergeht, ist ebenso wenig nachvollziehbar. Normalerweise bleiben Verdächtige in so einer Situation mindestens bis zum nächsten Vormittag im Gewahrsam, weil man dann auch weitere Ermittlungsergebnisse hat. Auch dann kann man noch über einen Haftbefehlsantrag entscheiden.

Wird diese Straftat möglicherweise zu einer Bagatelle, weil nur Asylbewerber beteiligt sind? Die Frage sollte man stellen.

Polizeibericht