Der Fall klingt etwas nach Derrick, hat sich aber wirklich ereignet. Ein junger Mann ärgerte sich darüber, dass seine Mutter fremdging. Deshalb raste er mit seinem Auto auf den Bürgersteig, wo der Liebhaber seiner Mutter und eine Begleiterin entlang gingen. Beide wurden von hinten erfasst, der Mann starb, die Frau wurde verletzt. Ganze drei Jahre Jugendstrafe war dem Landgericht Aachen die Straftat wert. Doch der Bundesgerichtshof bewertet den Fall anders…
Juristisch spannend war vor allem die Frage, ob der Täter mit Mordvorsatz in Bezug auf den Mann handelte. Die nötige Heimtücke könnte gefehlt haben, weil er den Motor seines Autos laut aufheulen ließ – damit hätten die Opfer „vorgewarnt“ sein können. Allerdings kann man so die Heimtücke nicht einfach verneinen, meinen die Bundesrichter. Denn tatsächlich hätten die Opfer die Situation falsch eingeschätzt. Sie glaubten an einen missglückten Parkversuch, deshalb seien sie sorglos weitergelaufen und somit weiter arglos gewesen.
Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden (Aktenzeichen 4 StR 15/24).
Berichtigung: Das Opfer starb nicht, es ging also um versuchten Totschlag oder Mord.