Der gesetzliche Richter ist ein wichtiger Verfahrensgrundsatz. Es muss grundsätzlich vorher feststehen, welches konkrete Gericht für ein Verfahren zuständig ist. Leider macht es die Justiz nicht immer einfach, an den sogenannten Geschäftsverteilungsplan zu kommen, denn der muss nicht online veröffentlicht werden. Das soll sich nun ändern.
Tatsächlich muss der Geschäftsverteilungsplan nach geltender Rechtslage nur im Gericht selbst ausgelegt werden, und zwar auf der Geschäftsstelle des Präsidiums. Das bedeutet: Anwälte und andere Verfahrensbeteiligte müssen im schlechtesten Fall tatsächlich quer durch die Republik reisen, nur um in den Geschäftsverteilungsplan schauen und die Zuständigkeit prüfen zu können.
Das Bundesjustizministerium will diese Regeln zeitgemäßer gestalten. Künftig sollen Gerichte den Geschäftsverteilungsplan auf ihrer Homepage veröffentlichen. Damit will man den „Möglichkeiten und Erwartungen“ der Bürger entsprechen. Es lohnt sich allerdings immer, schon jetzt auf der Homepage eines Gerichts zu suchen. Viele Gerichte stellen den Plan nämlich schon online. Im übrigen gibt es auch nette Gerichte, die den Plan auf Nachfrage zusenden.