Die Polizei in Brandenburg schreibt Paddelboote auf, wenn diese keinen Namen haben. 55 Euro musste jetzt ein 25-Jähriger zahlen, weil auf seinem aufblasbaren Schlauchboot außen kein „Name“ steht.
Jonas S. dachte erst an eine Alkoholkontrolle, als er von der Polizei auf den Gewässern im Spreewald herausgewunken wurde. Doch dann erfuhr er, so berichtet die B.Z., dass kleine Boote ohne amtliches Kennzeichen und – Achtung – sogar aufblasbare Schwimmtiere einen Namen haben müssen und im Boot auch der Name des Eigentümers stehen muss. Das steht tatsächlich so in § 34 der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung – LSchiffV).
Im Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 47 OWiG) steht allerdings auch, dass die Polizei nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat, ob ein Bußgeld erforderlich ist. Sie kann auch darauf verzichten. Manchmal bietet sich auch eine kostenfreie Verwarnung an, statt den Bürger zur Kasse zu bitten. Der betroffene „Bootsführer“ hat die 55 Euro gezahlt. Sein Fahrzeug hat er „Speedy“ getauft. Recht und Ordnung sind wiederhergestellt.