Wahllokale: Zuschauer sind erwünscht

Die Auszählung von Wahlstimmen ist in Deutschland öffentlich. Das heißt, jeder darf im Wahllokal die Wahl, die Auszählung und die Feststellung des Ergebnisses beobachten, und zwar unabhängig vom eigenen Stimmrecht. Man darf nur nicht stören.

Auf den Seiten vieler Wahlbehörden werden die Vorteile der Wahlbeobachtung extra erwähnt:

1. Wahlbeobachtung erhöht die Transparenz des demokratischen Prozesses. 2. Sie fungiert als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme gegen potenzielle Manipulationen. 3. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger in die Integrität des Wahlsystems.