Juristisch wird die Luft dünner für Klimakleber. Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Aktivisten zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – ohne Bewährung. Dem 65-Jährigen wurden insgesamt 40 Taten zur Last gelegt, darunter auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Bei dem Mann häuften sich die angeklagten Taten in einem Verfahren. Bei anderen Klimaklebern sind es mittlerweile die Vorstrafen oder die Vielzahl getrennter, paralleler Verfahren. Gerade bei letzteren dreht sich die Sanktionsspirale im Strafrecht immer schneller. Werden die ersten Taten noch eingestellt, folgen dann Arbeitsstunden oder Geldstrafen. Später folgen aus gleichartigen Taten Haftstrafen, die erst mal zur Bewährung ausgesetzt werden. Aber dann halt nicht mehr. Neue und alte Verurteilungen werden aus gesetzlichen Gründen meistens zu sogenannten Gesamtstrafen zusammengezogen. Auch wenn hier nicht blind addiert werden darf, schaukelt sich das Strafmaß hoch. Das ist eine Dynamik, die gerade junge Klimakleber vielleicht gar nicht kennen – und die ihnen von ihren Finanziers und Einpeitschern auch verschwiegen wird.
Fast schon tragisch am Berliner Fall: Das Gericht hat dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung angeboten, wenn er die Taten einräumt. Das hat der Mann über seine Anwälte abgelehnt, weil die Justiz angeblich sowieso nur „Feindstrafrecht“ anwendet.