Bitte lasst euch nicht erzählen, das Grundgesetz sei in Stein gemeißelt. Es wurde seit 1949 schon 67-mal umgeschrieben, wobei rund 200 Artikel geändert wurden (viele mehrfach).
Die sogenannte Ewigkeitsgarantie gilt nur für die Achtung der Menschenwürde sowie einige naturgemäß eher schwammige Rechtsstaatsprinzipien (zum Beispiel Demokratieprinzip, Gewaltenteilung, Sozialstaatsprinzip). Sogar die Grundrechte – ja, die Grundrechte – können mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert oder sogar aufgehoben werden.
Das gewählte Parlament hat die Macht – auch über das Grundgesetz. Alles andere stimmt einfach nicht.