Auch in Rheinland-Pfalz dürfen muslimische Frauen am Steuer eines Autos keinen Gesichtsschleier (Niqab) tragen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz stellt in einem aktuellen Beschluss fest, dass das sogenannte Verhüllungsverbot nach § 23 Straßvenverkehrordnung Vorrang vor den Glaubensregeln des Koran hat.
Die Frau hatte geltend gemacht, der Koran gebiete ihr das Tragen des Niqab in der Öffentlichkeit, wozu sie auch das Innere ihres Wagens zählt. Der Niqab verhüllt das Gesicht bis auf einen schmalen Sehschlitz. Laut dem Oberwaltungsgericht Koblenz gibt es gute Gründe dafür, dass Autofahrer am Steuer ihr Gesicht zeigen müssen. Die Richter nennen Radarfallen sowie die Gefahr der Sichtbehinderungen.
Die Frau hatte angeboten, ein Fahrtenbuch zu führen. Aber das halten die Richter nicht für ausreichend. Der Eingriff in die Religionsfreiheit der Frau betrachtet das Gericht als geringfügig. Die Frau werde nicht an der Ausübung ihres Glaubens gehindert, vielmehr müsse sie für diesen Glauben halt auf das Auto verzichten. „Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist nicht ohne Weiteres zwingend oder alternativlos“, heißt es in der Entscheidung.
Ähnlich haben schon andere Gerichte entschieden, etwa in Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 7 A 10660/23.OVG).