Es gibt diverse Gründe, warum ich keine Mandate aus dem Familienrecht bearbeite. Ein aktueller Fall des Oberlandesgerichts Bamberg umreißt sehr schön, was an den Familiengerichten und in Jugendämtern schief läuft. Es geht um Auflagen für einen Vater, die man getrost als übergriffig bezeichnen kann.
Nach der Trennung von seiner Frau wollte ein Vater das Umgangsrecht mit seinen zwei Töchtern ausüben (acht und zehn Jahre alt). Obwohl die Mutter nichts in diese Richtung gesagt oder gar angeregt hatte, sorgte das Jugendamt dafür, dass der Familienrichter dem Vater eine weitere Auflage machte. Nämlich, dass er in Anwesenheit seiner Kinder in geschlossenen Räumen nicht mehr rauchen und die Wohnung ausreichend lüften müsse.
Für so eine Auflage gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, sagen die Richter am Oberlandesgericht Bamberg. Passivrauchen sei zwar ungesund. Aber es gebe keinen Anhaltspunkt, dass das körperliche Wohl der betroffenen Kinder konkret gefährdet sei. Etwas anderes wäre nur der Fall, wenn eines der Kinder Asthma hätte. Ansonsten sei es Aufgabe des Gesetzgebers und nicht eines Richters am Amtsgericht, Schutzmaßnahmen gegen Passivrauchen festzulegen.
Aber es geht noch weiter. Der Familienrichter hatte dem Vater auch aufgegeben, sich bei einer Tochter für eine verbale Entgleisung zu entschuldigen. Und zwar schriftlich. Auch für solche Anordnungen gibt es keine gesetzliche Grundlage, so das Oberlandesgericht. Das juristische Tamtam war auch deshalb absurd, weil sich der Vater schon vorher mündlich entschuldigt hatte. Für seine Tochter war die Angelegenheit damit erledigt (Aktenzeichen 7 UF 80/24 e).