Die Natur als „Nebenkläger“

Die „Rechte der Natur“ sind laut einem Richter am Landgericht Erfurt von Amts wegen schadenserhöhend zu beachten, wenn der simple Schadensersatz im Rahmen eines der unzähligen Dieselverfahren berechnet wird.

Ich zitiere aus der Legal Tribune Online:

Für Richter Borowsky kann es offenbleiben, „ob vorliegend die Natur als solche oder aber einzelne durch Abgase (besonders) geschädigte Ökosysteme Schutz verlangen“. Aus der Charta ergebe sich das „umfassende Recht ökologischer Personen, dass ihre Existenz, ihr Erhalt und die Regenerierung ihrer Lebenszyklen, Struktur, Funktionen und Entwicklungsprozesse geachtet und geschützt werden“, heißt es in dem Urteil. Diese Auslegung des Unionsrechts sei aufgrund globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel und drohenden irreversiblen Schäden geboten.

Noch mal: Wir reden über einen simplen Zivilprozess zwischen einem Autokäufer und dem Hersteller, und da spaziert plötzlich der Katastrophismus durch die Tür herein. Ich bin seit 33 Jahren Jurist, aber langsam – oder vielleicht deswegen – komme ich echt nicht mehr mit.