Das Justizprüfungsamt Hamm hat für kurze Zeit eine Liste ins Netz gestellt, in der durchgefallene Examenskandidaten aufgeführt sind. Die Veröffentlichung selbst ist im Jurastudium zwar gedeckt, aber im April trug die Liste den etwas ungewöhnlichen Titel „Internet Blockversager“.
Die Bezeichnung „Versager“ erhitzt natürlich die Gemüter, wie das Fachblatt „LTO Karriere“ berichtet. Nicht nur betroffene Studenten fühlen sich herabgewürdigt, zumal die Kandidatenliste schon seit jeher als „Todeliste“ bekannt ist. Allerdings zeigt das Justizprüfungsamt wenig Einsicht. Der Begriff „Blockversager“ sei ein althergebrachter Fachbegriff, der in Verwaltung, Rechtsprechung und Literatur verwendet werde. Die Bezeichnung sei „intern seit Jahrzehnten“ etabliert, werde aber normalerweise nicht nach außen verwendet – „aus Gründen des wertschätzenden Umgangs“. Na ja, das hätte man überzeugender formulieren oder es einfach mal mit einer Entschuldigung versuchen können.
LTO Karriere weist darauf hin, dass die Juristenbildung derzeit sowieso stark kritisiert wird. Während Studenten und Lehrkräfte Reformbedarf sehen, haben die Landesjustizminister neulich offiziell festgestellt, dass alles in Ordnung ist.
Nachtrag: Das Prüfungsamt will den Begriff Blockversager auch intern künftig nicht mehr verwenden