Die neuen THC-Regeln für Autofahrer gingen gestern durch den Bundesrat. Wer unter dem Einfluss von Cannabis fährt, darf höchstens 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs im Blutserum haben.
Der Grenzwert ist sehr niedrig. Auch wenn Cannabis und Alkohol nicht unbedingt miteinander vergleichbar sind, sollen die 3,5 Nanogramm laut amtlicher Begründung ungefähr 0,2 Promille Blutalkohol entsprechen.
Wer am Steuer vorsätzlich oder fahrlässig künftig mit mindestens 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut unterwegs ist, handelt ordnungswidrig und riskiert in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Ist zusätzlich noch Alkohol im Spiel, sind 1.000 Euro Bußgeld fällig.
Wer Cannabis mit ärztlicher Verordnung konsumiert, muss die Grenzwerte nicht beachten. Auch gibt es keine Strafschärfung, wenn zusätzlich Alkohol im Spiel ist. Strengere Regeln gelten für Fahranfänger. In der zweijährigen Probezeit gilt faktisch ein Abstinenzgebot. Das Gesetz wird nach seiner Verkündung in Kraft treten, erfahrungsgemäß dauert das meist zwei Monate.