Heute mal wieder ein Einblick in die Polizeiarbeit. Ich zitiere aus dem Tätigkeitsprotokoll des zuständigen Kommissars:
Bei der vorgeworfenen Tat fand Kommunikation über die E-Mail Adresse „Schwabbelbackehusthust27@mail.ru“ statt. Der Beschuldigte ist laut Aktenlage 31 Jahre alt. Da die Zahl in E-Mail-Adressen meist das Lebensalter oder Geburtsjahr widergibt, spricht dies gegen eine Beteiligung des Beschuldigten.
Achtet also bitte künftig darauf, dass sich die Zahl in eurer E-Mail-Adresse nicht pünktlich zu jedem Geburtstag automatisch ändert, wie das bei vielen E-Mail-Anbietern ja bekanntlich der Fall ist. Sonst kommt euch die Polizei ruckzuck auf der Spur.