Der Kölner Anwalt Martin R. kämpft unermüdlich gegen Standesregeln, die nach seiner Meinung kreative Werbung unmöglich machen. Legendär ist seine Robe, die er mit der Internetadressse seiner Kanzlei beflocken ließ, ebenso eine Geschichte mit frech bedruckten Tassen. Nun hat der Anwalt schon wieder Ärger wegen einer seiner Werbemaßnahmen. Im Rahmen eines seiner Verfahren schickte er pornografische Bilder ans Anwaltsgericht. Diese Aktion machte ihn nun zum Angeklagten in einem Strafprozess.
Martin R. wehrte sich ursprünglich dagegen, dass die Anwaltskammer ihm eine Art Pirelli-Kalender verbot, mit dem er bei Autowerkstätten auf Mandantenfang gehen wollte. Die farbigen Kalenderblätter stießen ewartungsgemäß auf Gegenwehr der Kammer. Im nächsten Jahr versuchte es R. mit braveren Bildern, noch dazu alle in ästhetischem schwarz-weiß. Aber auch hierfür kriegte der Anwalt wieder Ärger. Er mache keine seriöse Werbung, sondern verbreite schlicht Pin-Up-Kalender mit sexistischen Bildmotiven ohne Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit, so der Vorwurf.
Hierauf schickte der genervte Jurist dem Anwaltsgericht dann einige Bilder aus dem Internet, die er tatsächlich für sexistisch hält. Darunter auch eine Reihe Hardcore-Fotos, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Statt das Ganze gelassen zur Akte zu nehmen und den Mantel des Schweigens drüber zu decken, wurde R. wegen strafbaren Verbreitens von Pornografie (§ 184 StGB) angezeigt und dann auch angeklagt. Vom Landgericht Köln kassierte er nun eine Geld- und Vorstrafe von 2.700 Euro.
Juristisch heikel ist das Ganze, weil R. mit der Vorlage der Bilder seinen Kalender geschmacklich von wirklich anstößigen Inhalten abgrenzen wollte. Das Landgericht sieht in der Übersendung der Pornobilder jedoch keine zulässige Rechtsverteidigung. Die Vorlage der pornografischen Bilder sei „völlig unnötig“ gewesen. Auch Richter müssten vor pornografischem Material geschützt werden, wenn es im Prozess nicht gerade darum gehe. Letztlich hätte Anwalt R. auch einfach allgemein auf das im Internet verfügbare Material hinweisen können. Wobei, wenn R. irgendwas von x Hamstern geschrieben oder gar einen Link gesendet hätte, wäre ihm das vielleicht als auch als „Verbreitung“ angekreidet worden.
Ob das Urteil letztlich Bestand hat, wird sicher interessant. Aber schon jetzt ist das wieder ein schöner Beleg dafür, wie Polizei und Strafjustiz ihre Ressourcen verschwenden. Wir müssen in einer schönen und vor allem sicheren Welt leben, wenn es keine drängenderen Fälle gibt als ein paar ausgedruckte Pornobilder in einer Gerichtsakte.