Sylt-Video darf nicht unverpixelt gezeigt werden

Die „Ausländer raus“ – Gesänge auf dem Syltvideo waren das eine. Das andere aber war der Umstand, dass die Personen auf dem Video ersichtlich Privatleute sind – und nun im Sturm einer bundesweiten Empörungswelle stehen. War es nötig oder zumindest zulässig, die Betreffenden unverpixelt in den Medien zu zeigen? Das Landgericht München I verneint dies und verbietet der Bildzeitung die weitere Veröffentlichung.

Die einstweilige Verfügung des Gerichts ist, wie üblich, nicht begründet. Allerdings hatte die Anwältin der Betroffenen nach eigenen Angaben insbesondere mit der Prangerwirkung solcher Veröffentlichungen argumentiert. Die Bloßstellung führe zu einer Stigmatisierung, die bis zur Existenzvernichtung gehen kann. Es ist zwar grundsätzlich zulässig, bei Ereignissen der Zeitgeschichte Protagonisten abzubilden. Aber halt nur, wenn deren Persönlichkeitsrechte nicht überwiegen. Im Fall Sylt liegt es eigentlich auf der Hand, dass es gerade kein Interesse daran gab, die Gesichter unverfremdet zu sehen. Jedenfalls überwog dieses Interesse nicht die Risiken, denen die Betroffenen ausgesetzt waren und sind. Die Bildzeitung kann Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen (Aktenzeichen 26 O 6325/24).

Bericht in der Legal Tribune Online