Der Knöllchen-Hammer, der keiner ist

Können wir unser Auto ab sofort sorglos überall im Parkverbot abstellen, ohne dass es auch nur einen Euro kostet? Dafür soll ein angebliches „Knaller-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts sorgen. Der Beschluss könnte, so die frohe Botschaft in fast allen Onlinemedien, sämtliche Knöllchen-Sorgen in Luft auflösen. Steuern wir auf eine heile Autofahrer-Welt zu, sofern man sich am absehbaren Parkchaos nicht stört? Ganz so einfach ist es nicht…

Auch ich hatte etwas zu dem Fall geschrieben (Beitrag von gestern) Das dort Gesagte will ich nicht wiederholen, sondern nur in aller Kürze mit Missverständnissen zu der Entscheidung aufräumen.

Zunächst mal steht in dem Beschluss nichts Neues. Auch bei Parkverstößen gilt das Täterprinzip. Deshalb durfte das Ordnungsamt nicht davon ausgehen, dass der Halter des Wagens automatisch auch der Fahrer ist. Grundsätzlich ist es deshalb richtig, dass man sich gegen fast jedes Parkknöllchen erfolgreich vor Gericht wehren kann. Denn in den allerwenigsten Fällen haben die Ämter einen Beweis dafür, dass der Halter des Wagens auch tatsächlich der Fahrer war. Erlässt das Amt trotzdem einen Bußgeldbescheid, was die Regel ist, wird man richtigerweise spätestens vor Gericht freigesprochen – wenn man sich gegen das Bußgeld wehrt.

Allerdings, und das geht in der Berichterstattung unter, läuft es ja normalerweise so, dass der Parkverstoß erst mit einer „Verwarnung“ geahndet wird. Das ist sozusagen ein Angebot, die Sache gütlich zu regeln. Nur für den Fall, dass der Betroffene nicht antwortet oder nicht zahlt, erlässt die Behörde dann einen Bußgeldbescheid, gegen den man sich mit einem Einspruch wehren kann.

Das Problem bei dieser Gegenwehr ist nur: So was geht nicht lange gut. Denn spätestens nach zwei, drei solchen Runden droht die Behörde mit einem Fahrtenbuch. Dieses muss dann für das Auto geführt werden. Und ergibt sich bei einem neuen Verstoß aus dem Fahrtenbuch wiederum nicht, wer zum Tatzeitpunkt am Steuer saß, zieht das ein eigenes Bußgeld nach sich. Wer also vermeintlich geschickt gegen Bußgelder agiert, handelt möglicherweise mit Zitronen. Denn so eine Fahrtenbuchauflage ist wirklich lästig, glaubt es mir.

Der betroffene Halter hätte sich das Gerichtsverfahren übrigens auch sparen können. Hätte er dem Amt gleich mitgeteilt, dass er nicht gefahren ist und auch nicht weiß, wer am Steuer saß, wäre das Verfahren auch sogleich eingestellt worden. Allerdings greift dann eine besondere Halterhaftung, es fällt eine Gebühr von 20 Euro zuzüglich Auslagen an. Das sind am Ende meist 40 Euro. Auch bei dieser Variante haben die Behörden nur bedingt Geduld. Müssen sie sich öfter mit den 20 Euro begnügen, kann sie ebenfalls mit einer Fahrtenbuchauflage drohen.

Bei vernünftiger Betrachtung ist es also besser, das Knöllchen zu zahlen bzw. schon bei der Anhörung zu dem Parkverstoß den Fahrer zu benennen.