Heute vor 259 Tagen

Vor 259 Tagen überfielen in Berlin zwei Männer eine 80-jährige Frau und raubten ihr die Handtasche. Die Seniorin stürzte, verletzte sich am Kopf und fiel in Ohnmacht. Die Täter ließen die bewusstlose Frau auf der Straße zurück. 259 Tage sind zweifellos eine lange Zeit, aber am heutigen 12. Juni 2024 kommt sichtbar Bewegung in die Sache. Die Polizei in Berlin holt die Porträts der Täter raus und startet eine Öffentlichkeitsfahndung. Denn bislang wurden die Täter nicht gefasst.

Der Berliner Tagesspiegel veröffentlicht die Bilder der beiden Tatverdächtigen. Ein Foto, wahrscheinlich von einer Überwachungskamera, ist gar nicht so schlecht gelungen, finde ich. Das führt auf jeden Fall zu einer deutlichen Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen oder beide Räuber erkennt.

Allerdings stellt sich natürlich die Frage, wieso die Behörden erst nach etlichen Monaten auf die Bevölkerung setzen. Deshalb ein paar Worte zur Rechtslage für die sogenannte Öffentlichkeitsfahndung. Diese ist nur zulässig, „wenn die Aufklärung einer Straftat, inbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre“. Demnach müssen vor einer Öffentlichkeitsfahndung sonstige andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um an die Täter zu kommen. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Richter die Fahndung genehmigen.

Es wäre also interessant, welche Fahndungsansätze die Berliner Polizei in diesem Fall hatte. Und wie intensiv sie diesen nachgangen ist. Für mich ist es irgendwie schwer vorstellbar, dass bei unbekannten Tätern so viele Ermittlungsansätze vorhanden sind, dass es Monate braucht, um diese abzuarbeiten. Immerhin handelt es sich um eine schwere Straftat. Etwas Manpower sollte also zur Verfügung stehen, auch wenn natürlich immer ein Blitzermarathon oder eine Aktionswoche gegen Hasskriminalität im Netz dazwischenkommen kann. Im Ergebnis handelte es sich also wohl um einen ungewöhnlichen Fall, aus dem wir gar nichts schließen können. Oder jemand hat sich doch tatsächlich seeeehr lange Zeit gelassen, um auf die Idee mit der Öffentlichkeitsfahndung zu kommen.

Nirgendwo im Gesetz steht auf jeden Fall, dass man 259 Tage für so einen Schritt warten muss.