Momentan werden vor den Amtsgerichten Zivilverfahren verhandelt, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Das soll sich ändern. Künftig soll der Streitwert auf 8.000 Euro steigen. Damit will das Bundesjustizministerium nach eigenen Angaben dafür sorgen, dass mehr Prozesse beim Amtsgericht (vor Ort) verhandelt werden. So lasse sich die Schließung kleiner Amtsgerichte verhindern.
Der jetzt vorgestellte Gesetzentwurf will auch die Spezialisierung der Gerichte stärken. So sollen nachbarrechtliche Streitigkeiten stets an den Amtsgerichten verhandelt werden. Prozesse zu den Themen Heilbehandlung, Vergaberecht und Presserecht sind für die Landgerichte vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt erst, so dass die Reform sicher noch einige Zeit auf sich warten lässt.