Der Hauptangeklagte im Wirecard-Prozess verliert seine Wahlverteidiger aus der Kanzlei Dierlamm. Die bisher für Ex-CEO Markus Braun tätigen Anwälte legen ihr Mandat nieder. Den Grund teilen sie in einem Brief an das Landgerich München mit. Danach gibt es keinen inhaltlichen oder persönlichen Streit mit Braun. Vielmehr sei kein Geld mehr da. Nun müssen die Pflichtverteidiger die Verteidigung organisieren. Zwei der drei Pflichtverteidiger wurden bereits zu Beginn des Verfahrens vom Gericht zur Verfahrenssicherung beigeordnet, wie das in Großverfahren üblich ist. Einen der bisherigen Wahlverteidiger ordnete das Gericht Braun nun bei.
Braun hat eine sehr umfangreiche Manager-Versicherung. Diese verweigerte anfangs die Übernahme der Kosten, verlor aber vor Gericht. Nun ist mutmaßlich die Deckungsgrenze erreicht, so dass Brauns Anwaltsteam ohne Honorarzahlungen auskommen müsste – es sei denn ihr Mandant kann oder will eine andere Geldquelle organisieren. Die Mandatsniederlegung sieht natürlich ein wenig so aus, als würden die Anwälte ihren Mandanten auf der Zielgeraden im Stich lassen. Allerdings dürften die Verteidiger gegenüber Braun nicht verheimlicht haben, dass sie nur für Geld arbeiten. Bei dem Verfahren, das als einer der größten Wirtschaftsprozesse der bundesdeutschen Geschichte gilt, wäre schon wegen des Arbeitsaufwandes alles andere eine Überraschung.