Die Finanzämter möchten nicht, dass ihnen Anwälte über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) schreiben. Im geplanten Jahressteuergesetz wird dieser Kommunikationsweg ausdrücklich untersagt. Und das, obwohl das beA Teil des mit Riesenaufwand installierten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) ist, mit dem an sich eine einheitliche Erreichbarkeit von Behörden und Gerichten angestrebt wird.
Stattdessen möchte das Bundesfinanzministerium Rechtsanwälte und auf die Systeme ELSTER bzw. eine Schnittstelle namens EriC verweisen. Zur Begründung verweist das Ministerium alleine auf die Kostenseite, spricht von „überdurchschnittlichen Belastungen“, wie man in einem ausführlichen Bericht auf beck-aktuell nachlesen kann. Während Anwälte mit Gerichten gar nicht mehr anders korrespondieren dürfen als über das beA, soll genau das gegenüber dem Finanzamt verboten werden. Der Aufwand für die Installation von System, die den Finanzbehörden genehm sind, läge dann wiederum bei den Anwälten und Steuerberatern, die ebenfalls das beA nutzen können.
Die Rechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass der dem beA und dem EGVP zugrunde liegende Standard als Maßstab für das komplette E-Government gilt. Die Pläne des Finanzministeriums widersprächen „der Idee eines einheitlichen elektronischen Rechtsverkehrs“.