Die Gefahr erneuter Strafverfolgung nach einem Freispruch ist vom Tisch – auch wenn es um Mord geht. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einer heute bekanntgegebenen Entscheidung, dass auch bei schwersten Straftaten ein neuer Prozess unzulässig ist. Grundlage ist eine Gesetzesänderung der Großen Koalition aus dem Jahr 2021 , welche so was bei Mordfällen und Kriegsverbrechen vorsah.
Der mutmaßliche Mörder der 17-jährigen Friederike M. war 1983 rechtskräftig freigesprochen worden. 2012 tauchten erneute Spuren auf, jedoch konnte er wegen des Verbots der Doppelverfolgung nicht erneut angeklagt werden. Das änderte sich mit der Gesetzesreform. Schon der Bundespräsident unterschrieb das Gesetz nur mit Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht setzte den mittlerweile ergangenen Haftbefehl gegen den Verdächtigen Ende 2022 außer Vollzug.
Nun stellt Karlsruhe klar, ein Freispruch ist ein Freispruch. Rechtssicherheit sei wichtiger als das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit, heißt es in dem Beschluss. Das Verbot der Doppelverfolgung nach Art. 103 Grundgesetz sei „abwägungsfest“ (Aktenzeichen 2 BvR 900/22).