Das große Ziel der Deutschen Umwelthilfe ist Tempo 30 innerorts. Auf dem Weg dorthin unterstützt der Verein („Wir verklagen Unternehmen“) Menschen, die auf ihren Grundstücken nahe der Fahrbahnen Schilder aufstellen, die von Autofahrern „Freiwillig 30“ fordern – mit dem offiziellen roten Kreissymbol für eine Tempobegrenzung. Mittlerweile wird auch schon juristisch darüber gestritten.
Das Landratsamt Konstanz hatte den betreffenden drei Bürgern mit einem Zwangsgeld gedroht, wenn sie die als unzulässig eingestuften Schilder aufstellen. Dagegen wehrten sich die Betroffenen mit einer negativen Feststellungsklage.
Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab, allerdings aus formalen Gründen wegen der Nachrangigkeit von Feststellungsklagen. Die Deutsche Umwelthilfe will keinesfalls aufgeben. Sie strebt ein „Grundsatzurteil“ an (Aktenzeichen 6 K 1866/22).