Die Deutsche Umwelthilfe ist auch in zweiter Instanz mit ihrem Versuch gescheitert, BMW ab 2030 gerichtlich den Bau von Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor zu verbieten. Das Oberlandesgericht München wies die Klage ab, berichtet die FAZ.
Mit der Klage soll der BMW-Konzern zu einer „klimagerechten Neuausrichtung seiner Geschäftspolitik“ gezwungen werden. Auch große Firmen müssten sich an die grundgesetzliche Pflicht zum Klimaschutz und die Pariser Klimaziele halten.
Das Oberlandesgericht verwies dagegen schon in der mündlichen Verhandlung auf die Grundsätze der Gewaltenteilung. Diese könnten auch nicht für hehre Ziele über den Haufen geworfen werden. Auch BMW argumentiert, Klimapolitik dürfe nicht im Gerichtssaal gemacht werden. Sondern im Plenarsaal.
Die Deutsche Umwelthilfe will ihr Glück nun vor dem Bundesgerichtshof versuchen.