Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage gegen den Querdenker-Gründer Michael Ballweg in wichtigen Punkten nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ballweg vor, er habe während der Corona-Pandemie rund eine Million Euro Spendengelder eingenommen und die Spender über die tatsächliche Verwendung der Gelder getäuscht.
Das Landgericht sieht in diesen Punkten keinen hinreichenden Tatverdacht. Ballweg war bereits im Frühjahr gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft will gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen.
Ob Ballweg sich außerdem wegen Steuervergehen verantworten muss, ist wohl noch nicht entschieden.