Seit seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Jahr 2021 bemühte sich AfD-Politiker Jens Maier um die Rückkehr in seinen alten Job – als Richter. Dem schiebt der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vor. Das Dienstgericht erklärt Maiers Rauswurf für rechtens.
Rauswürfe von Richtern sind eine Seltenheit, zum Bundesgerichtshof hat es erst ein Fall im Jahr 1995 geschafft. Dieser Fall hatte jedoch keine politischen Hintergründe.
Eine Amtsenthebung ist laut dem Dienstgericht gerechtfertigt, wenn der Richter durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, er werde sein künftiges dienstliches Verhalten aus politischen Gründen nicht mehr an den Kriterien der „Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Gemeinwohl“ ausrichten.
Maier soll in sozialen Medien einen Sohn Boris Beckers rassistisch beleidigt haben. Außerdem habe er öffentlich die „Herstellung von Mischvölkern“ beklagt. Neben anderen fragwürdigen Äußerungen Maiers genügt das dem Dienstgericht für eine Amtsenthebung.
Interessant ist an der Entscheidung vor allem eines: Laut dem Gericht dürfen gegen Maier auch Äußerungen verwendet werden, die dieser als Bundestagsabgeordneter gemacht hat. Während dieser Zeit ruhte Maiers Richteramt, gleichwohl soll für ihn die beamtenrechtliche Zurückhaltungspflicht gegolten haben (Aktenzeichen RiZ(R) 1/23).