Alle, die jetzt Friedrich Merz wegen seiner Zahnarzt-Äußerung als Volksverhetzer anzeigen, möchte ich auf folgende Vorschrift in der Strafprozessordnung hinweisen (§ 469 StPO):
„Ist ein, wenn auch nur außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst worden, so hat das Gericht den Anzeigenden, nachdem er gehört worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auflagen aufzuerlegen.“
Beschwert euch nicht, wenn mal ein Staatsanwalt einfach keinen Bock mehr auf solchen Blödsinn hat und versucht, euch zur Kasse zu bitten.