Aus einem Anhörungsbogen der Polizei:
„Mit dem auf Sie zugelassenen Pkw Toyota Corolla wurde laut Zeugen ein erheblicher Sachschaden verursacht und eine Person leicht verletzt. Gegenüber den Polizeibeamten, die an Ihrer Wohnanschrift nachforschten, gaben Sie sich fälschlicherweise als Fahrer aus. Tatsächlich ist gemäß einem Überwachungsvideo Ihr Sohn gefahren.
Bitte äußern Sie sich zum Vorwurf Strafvereitelung.“
Da konnte ich mich als Verteidiger mal sehr kurz fassen:
„Ich verweise auf § 258 Abs. 6 Strafgesetzbuch. Nach dieser Vorschrift bleibt straffrei, wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht. Es kann also offenbleiben, ob es eine Tat gab.“