Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz müssen Kita-Kinder und Schüler eine Masernimpfung nachweisen. Nun machen die Berliner Behörden: Mehreren Eltern, die für insgesamt drei Kinder keinen Impfpass vorlegten, droht das Gesundheitsamt 200,00 € Zwangsgeld an.
Die Nachweispflicht gilt seit 2020 für alle „Gemeinschaftseinrichtungen“. Darunter fallen auch Kindergärten und Schulen. Die betroffenen Eltern sehen in dem Gesetz eine verfassungswidrige Impfpflicht durch die Hintertür.
Das Verwaltungsgericht Berlin folgt dieser Auffassung im Eilverfahren nicht. Die Regelung sei kein Freiheitsrecht für Eltern, sondern ein Schutzrecht der Kinder. Der Zweck, eine ansteckende Krankheit einzudämmen, sei legitim. Die Impfung sei auch wirksam und wirke lebenslang (Aktenzeichen VG 14 L 210/23 u.a.).