Die politischen Stiftungen der Parteien können sich jährlich über 700 Millionen Euro freuen. Während es bei der Linken keinerlei Berührungsängste gibt, erhält die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung keinen Cent. Das Bundesinnenministerium hilft nun mit einem Gutachten, dass dies auch so bleibt.
Staatsrechtler haben im Auftrag des Ministeriums untersucht, welche Möglichkeiten es zum Ausschluss der „Feinde der Freiheit“ (FDP-Politiker Johannes Fechner) gibt. Nach der Holzhammer-Methode in Form eines schlichten „Ausschluss-Vermerks“ im Bundehaushalt geht es jedenfalls nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht stellte Anfang des Jahres fest, dass parteinahe Stiftungen nur aufgrund eines Bundesgesetzes von der Förderung ausgeschlossen werden können, und das auch nur aufgrund belastbarer Tatsachen. So ein Gesetz gibt es bislang nicht.
Das nun vorliegende Gutachten zeigt, dass eine Ungleichbehandlung durch Bundesgesetz nicht ganz einfach sein wird. So lange die AfD nicht verboten sei, müsse es bei ihrer parteinahen Stiftung allein auf deren Programm, Personal und Aktivitäten ankommen. Als Prüfungmaßstab sehen die Professoren nicht erst mal die bekannte Frage, ob sich die betreffende Stiftung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet. Hier müsste eine aktive Gegnerschaft zu Demokratie, Rechtsstaat, Menschenwürde und Völkerverständigung nachgewiesen werden.
Das könnte natürlich schwierig werden, so lange ein AfD-Verbot nicht mal ernsthaft im Raume steht. Deswegen haben sich die Professoren eine „Pflicht zu verfassungsfreundlichen Aktivitäten“ ausgedacht. Die Stiftungen müssten also nicht nur nachweisen, dass sie nichts gegen die Verfassung haben. Vielmehr müssten sie belegen, dass sie diese auch supertoll finden und sich mit aller Kraft dafür einsetzen. Was damit letztlich konkret gemeint sein könnte, wird allerdings nicht gesagt.
Ganz klar sagen die Gutachter, dass eine Stiftung nicht von vornherein per Gesetz ausgeschlossen werden kann. Vielmehr bedürfe es einer genauen Prüfung, wobei einzelne Verstöße nicht ausreichen würden. Wer über den Ausschluss entscheiden sollte, ist die nächste große Frage. Der Rechtsweg lasse sich keinesfalls ausschließen und würde lange dauern. Deshalb überlegen die Juristen, ob nicht gleich das Bundesverwaltungsgericht als „oberste“ Instanz tätig werden könnte.
Nach aktuellem Stand wird es also sehr schwierig werden, der AfD als demokratisch gewählter und nicht verbotener Partei jede Förderung zu entziehen.