Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist nicht bereit, einen gesuchten mutmaßlichen Drogenhändler auszuliefern – nach Großbritannien. Die Richter äußern Zweifel, ob die Situation in britischen Haftanstalten menschenwürdig ist.
Die britische Justiz verlangt die Auslieferung eines Albaners. Dieser soll mit fünf Kilogramm Kokain gedealt und 330.00 britische Pfund gewaschen haben. In Deutschland liegt gegen den Mann nichts vor, er wollte nach eigenen Angaben seine schwer kranke Lebensgefährtin besuchen. Das Oberlandesgericht musste deshalb entscheiden, ob der nationale Haftbefehl aus England und die „Red Notice“ von Interpol reichen. Einen Europäischen Haftbefehl gibt es wegen des EU-Austritts des Landes nicht mehr.
Der Anwalt des Betroffenen machte geltend, britische Gefängnisse seien baulich marode, chronisch überbelegt und die Atmosphäre sei durch Gewalt belastet. Belüftung, Licht und Raumgröße genügten nicht den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Karlsruher Richter verlangten von ihren britischen Kollegen eine Garantie für ordentliche Unterbringung des Mannes sowie Informationen zu den Haftanstalten, die in Frage kommen. Die Antwort fiel eher mager aus. Es gebe Modernisierungsprogramme, die Überbelegung betrage 107,5 %. Nachfragen wurden nicht beantwortet.
Der Albaner wurde ohne weitere Auflagen aus der Haft entlassen (Aktenzeichen 301 OAus 1/23).