Die Berliner Zeitung berichtet über einen Mordprozess:
Die vernehmenden Beamten unterstellten im Video dem mutmaßlichen Täter, dass er „einen Kick“ durch das Töten bekomme. Schließlich hatte er erklärt, die neuen Schuhe, die er bei seiner Festnahme in Flensburg trug, in einem Lidl geklaut zu haben. Weshalb habe er nicht bei Lidl auch Bananen oder sonstige Lebensmittel geklaut, fragt ein Beamter, statt einen Menschen zu töten? Der Angeklagte sagt: „Wenn man etwas haben will, dann muss man töten. … Töten ist eine gute Sache.
Eine erschütternde Geschichte aus dem schönen Berlin, aus vielerlei Gründen.
Auch juristischen.
Hatte der Mann bei seiner Vernehmung keinen Verteidiger neben sich sitzen, wie es eigentlich vorgeschrieben ist? Wenn ja, warum hat sein Verteidiger ihn nicht davon abgehalten, zu so einem frühen Zeitpunkt solche Dinge zu sagen?
Wenn man in solchen Fällen überhaupt schon bei der Polizei unbedingt ein Geständnis ablegen will, dann bitte: „Ich war’s.“ Feierabend. An der Untersuchungshaft geht zu dem Zeitpunkt doch sowieso kein Weg vorbei. Zeit zum Reden und Erklären bleibt genug.