Was darf die Öffentlichkeit erfahren?

Der Mann hinter FragDenStaat.de, Arne Semsrott, kämpft für die frühe Freigabe von Gerichtsdokumenten. Das würde Strafprozesse transparenter machen.

Es ist bislang nach § 353d Strafgesetzbuch verboten, Dokumente wie Anklageschrift oder Gerichtsbeschlüsse aus einer Strafakte zu veröffentlichen, bevor sie nicht in der Hauptverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

In vielen Fällen gibt es aber schon vor der Hauptverhandlung ein unbestreitbares öffentliches Interesse an Informationen aus dem Verfahren. Zielsicher hat sich Semsrott für die Veröffentlichung der Durchsuchungsbeschlüsse und anderer Dokumente aus den Ermittlungen gegen die Letzte Generation entschieden. Damit riskiert er nun bewusst Strafanzeigen gegen sich selbst.

Jeder, so Semsrott, soll sich in solchen Fällen selbst ein unmittelbares Bild machen können, etwa warum der Ermittlungsrichter Wohnungen durchsuchen und Telefone abhören lässt. Bislang gibt es diese Informationen höchsten gefiltert. Nicht verboten ist es, wenn aus Gerichtsunterlagen indirekt bzw. sinngemäß zitiert wird. Weil keiner vorher genau sagen kann, wo die Grenze zwischen unzulässiger Wiedergabe und indirektem Zitat verläuft, halten sich Medien aber mit Details stark zurück. In seltenen Fällen natürlich auch, weil das mit dem Konjunktiv nicht ganz so einfach ist.

Bei Gerichtsbeschlüssen vor dem eigentlichen Urteil sehe ich persönlich überhaupt keinen sachlichen Grund, diese geheim zu halten. Gleiches gilt auch für Schriftsätze von Verteidigern (vor allem wenn diese selbst mit der Veröffentlichung einverstanden sind).

Auf jeden Fall eine mutige Aktion. Seien wir gespannt, ob Semsrotts Steilvorlage angenommen wird. Der will die Sache bis ganz nach oben durchkämpfen.

Bericht in der Legal Tribune Online