Ein 60-jähriger Familienrichter vom Amtsgericht Weimar ist heute zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt hält ihn der Rechtsbeugung für schuldig (§ 339 StGB). Der Richter hatte vor zweieinhalb Jahren die Corona-Schutzmaßnahmen für alle Schüler an zwei Schulen aufgehoben. Dass er als Familienrichter hierfür gar nicht zuständig war, brachte ihm den Strafprozess ein.
Das Landgericht bejaht, dass sich der Richter „bewusst und in schwerwiegender Weise“ von Recht und Gesetz entfernt hat. Dabei habe er willkürlich gehandelt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ging es dem Richter darum, die Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Corona-Schutzmaßnahmen öffentlichkeitswirksam darzustellen. Die Strafrichter hält dem Richter zu Gute, dass er im Rahmen eines für ihn massiven Konflikts gehandelt habe, er nicht vorbestraft und das Verfahren lange gedauert hat. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Diese Strafe hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert der Richter seinen Beamtenstatus einschließlich der Altersversorgung.