Wer betrunken mit einem E-Scooter fährt, riskiert nicht nur ein mehrmonatiges Fahrverbot. Nein, ihm ist die Fahrerlaubnis komplett zu entziehen, entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Es ging um einen Mann, der nach einem Barbesuch mit 1,64 Promille auf einem E-Scooter angehalten wurde. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von sechs Monaten. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Revision, weil ihr das Fahrverbot nicht ausreichte.
Das Oberlandesgericht sagt klipp und klar, dass auch die Fahrt auf einem E-Scooter in der Regel zum kompletten Entzug der Fahrerlaubnis führt. Eine viel geringere Gefährlichkeit als bei einer Autofahrt wollen die Richter nicht gelten lassen. Sie verweisen darauf, dass ein Fußgänger oder ein Radfahrer auch bei einem Zusammenstoß mit dem E-Scooter schwer verletzt werden oder sogar sterben könnten.
Das Amtsgericht muss den Fall nun neu entscheiden und prüfen, ob die „Regelvermutung“, die bei einer einer Alkoholfahrt zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt, aufgrund mildernder Umstände nicht doch vorliegt. Große Hoffnungen wird sich der Fahrer aber nach dieser klaren Ansage nicht machen können (Aktenzeichen 1 Ss 276/22).