Ein Leistungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen hat das Jobcenter verklagt. Er besteht darauf, dass ihm Bescheide in platt- bzw. niederdeutscher Sprache zugestellt werden. Das Landessozialgericht Essen hält nichts davon, wie man bei der Legal Tribune Online nachlesen kann.
Laut dem Gericht sind Bescheide in „hochdeutsch“ abzufassen. Der Kläger muss 500,00 € wegen Gerichtsbelästigung zahlen.