Wer Miteigentümer eines Hundes ist, hat auch ein entsprechendes Umgangsrecht mit dem Tier. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Zwei Männer hatten nach dem Ende ihrer Partnerschaft um das Tier gestritten – das Gericht ordnete nun ein „Wechselmodell“ an.
Danach muss der Hund alle zwei Wochen zu einem seiner Herrchen ziehen. Hiergegen hatte sich der Beklagte gewandt, bei dem das Tier zunächst geblieben war. Ein Hund sei ein Rudeltier, machte er geltend. Deshalb benötige der Hund eine Hauptbezugsperson, bei der er sich durchgehend aufhalte.
Das Gericht betrachtet dies jedoch nicht als zwingend. Vielmehr wendet es die normalen Regeln über das Eigentum an, welche für Tiere entsprechend gelten. Danach könne jeder Miteigentümer eine faire Regelung verlangen, egal, ob bei Auto, Wohnung oder Haustier. Was dann auf einen zweiwöchigen Wechsel hinauslief. Eine Gefährdung des Tierwohls wollte das Gericht ausdrücklich nicht erkennen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Wie es dem Hund aktuell geht, wird leider nicht mitgeteilt (Aktenzeichen 2 S 149/22).