Stolze 13.550 Euro muss ein Wohnungsmieter zahlen, weil er beim Auszug die Innenverkleidung des Aufzugs an zwei Stellen zerkratzt hat. Der Mangel könne nur durch einen kompletten Austausch der zerkratzten Wände beseitigt werden, so das Landgericht Koblenz. Es gab der Kostenklage des Vermieters statt.
Der Aufzug hat eine Edelstahlverkleidung. Diese hatte der Mieter hatte der Mieter links und an der Rückwand mit je einem Kratzer beschädigt. Die Haftpflicht des Mieters wollte lediglich 5.000 Euro zahlen, alles andere sei unverhältnismäßig.
Ein Gutachten kam aber zu dem Schluss, dass die Verkleidung komplett ersetzt werden muss.
Obwohl der Aufzug schon acht Jahre alt ist, wollte das Gericht auch keinen Abzug „Neu für alt“ anerkennen. Aufzüge müssten regelmäßig erneuert und renoviert werden, so das Gericht. Deshalb sei eine neue Wandverkleidung weder eine Verbesserung, sie führe auch nicht zu einer Verlängerung der Lebensdauer des Aufzugs (Aktenzeichen 4 O 98/21).