In Deutschland stehen mehr als eine Million Menschen unter Betreuung. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen dürfte eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs wichtig sein. Das Gericht äußert sich zu der Frage, welche Voraussetzungen für eine Betreuung erfüllt sein müssen.
In dem Fall ging es um eine Frau, die an einer schweren Schizophrenie erkrankt ist. Ein Sachverständiger untersuchte sie. Er stellte Betreuungsbedarf fest, wobei er sich aber ausschließlich auf die Erkrankung als solche stützte. Das ist jedoch nicht ausreichend, heißt es vom Bundesgerichtshof. Vielmehr müsse auch festgestellt werden, ob die konkreten Lebensumstände die Betreuung auch tatsächlich erforderlich machen. Damit meint das Gericht zum Beispiel die Frage, ob ein Betreuer vielleicht schon deswegen nicht erforderlich ist, weil der Betroffene vor seiner Erkrankung jemanden bevollmächtigt hat.
Ebenso wichtig sind aber auch die konkreten Lebensumstände. Das betrifft natürlich vorwiegend Menschen, die in ihre Familie eingebunden sind. Laut dem Gericht können Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf auseinanderfallen. Deshalb müsse jede gerichtliche Anordnung auch den tatsächlichen Betreuungsbedarf feststellen (Aktenzeichen XII ZB 462/22).