Das Landgericht Potsdam hält es nicht für ausgeschlossen, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das bislang verneint.
Die Einstufung als kriminelle Vereinigung wäre vor allem gefährlich für den organisatorischen Überbau der „Letzten Generation“, also für alle, die aus dem Hintergrund den Kurs vorgeben oder zumindest mitbestimmen. Ganz besonders interessant wird aber natürlich die Frage nach den großen Geldgebern der „Letzten Generation“, vor allem Stiftungs- und Wirtschaftskreise. Die Finanziers krimineller Vereinigungen können ebenfalls belangt werden. Hier kann man die Vorschrift im Strafgesetzbuch nachlesen.