In Aachen sind vier Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Grund: Die Urlaubspläne der Richter und Schöffen sind so unvereinbar, dass von Juni bis September nur an 14 Tagen verhandelt werden könnte.
In Haftsachen muss normalerweise mindestens an zwei Tagen in der Woche verhandelt werden, um dem Beschleunigungsgebot zu genügen.