Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder verklagt den Bundestag wegen des Entzugs seiner Privilegien. Bei der Urteilsverkündung am Verwaltungsgericht Berlin kam es zu einer denkwürdigen Panne: Die Tagesschau zeigte, wie die Vorsitzende Richterin das Urteil verkündete. Dummerweise ist so was verboten…
Nach geltender Rechtslage urteilen Gerichte zwar im Namen des Volkes. Normalerweise verhandeln sie auch öffentlich – und die Presse hat (in der Praxis sogar vorrangig) Zutritt zum Verhandlungssaal. Ton- und Filmaufnahmen von Journalisten oder Zuschauern während der Verhandlung sind aber nach § 169 GVG unzulässig – das gilt auch für die Urteilsverkündung.
Unmittelbar vor und nach der Verhandlung darf also gefilmt werden, aber die Verhandlung, das Urteil und seine Begründung dürfen nicht gezeigt werden. Obwohl beim Urteil ja eine Beeinflussung des Prozessausgangs in dieser Instanz gar nicht mehr möglich ist. Dass daran etwas nicht ganz zeitgemäß ist, zeigt eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018. Oberste Bundesgerichte dürfen Bildaufnahmen bei der Urteilsverkündung mittlerweile zulassen.
Die Panne im Fall Schröder wird vielleicht zum Nachdenken anregen, ob nicht auch in den unteren Instanzen etwas mehr Spielraum sinnvoll sein könnte.
Weitere Hintergründe und auch Spekulationen, ob der Fauxpas Schröder helfen könnte, kann man in einem Artikel der Legal Tribune Online nachlesen.