Klimaaktivistin Carla Hinrichs ist heute mit einer moderaten, per Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe von 60 Tagessätzen – also unter der Eintragungsgrenze für eine Vorstrafe – in ihre Verhandlung gegangen. Mit einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten auf Bewährung kam sie wieder raus, wie die Frankfurter Rundschau berichtet.
So wahnsinnig stringent, wie es die Presse lobt, kann ihr Plädoyer in eigener Sache also auch wieder nicht gewesen sein. Vielmehr hat der angeblich so nette E-Auto-Fahrer und Richter knallhart zugelangt.
Hoffentlich war der Angeklagten bewusst, dass sie den Einspruch gegen den Strafbefehl auch noch in der Hauptverhandlung zurücknehmen kann, sofern die Staatsanwaltschaft sich nicht widersetzt. Da die Staatsanwältin aber ohnehin nur die Strafe nach dem Strafbefehl beantragt hat, war das mit Sicherheit nicht der Fall.