Der Tod ist die unerfreulichste aller Krankheiten. So kann man ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammenfassen. Es ging um eine Entschädigung, weil ein Flugzeug nicht rechtzeitig von Stuttgart nach Lissabon fliegen konnte. Der Kopilot war zwei Stunden vor dem Abflug tot in seinem Hotelbett gefunden. Wegen des Schocks meldete sich die gesamte Besatzung krank.
Die Fluggesellschaft wollte für die neunstündige Verspätung nicht die EU-weit vorgeschriebene Entschädigung zahlen. Sie berief sich auf höhere Gewalt. Bei „außergewöhnlichen Umständen“ muss nämlich nichts gezahlt werden. Der Europäische Gerichtshof nennt so einen Tod zwar tragisch, bricht das Ereignis aber auf einen Fall der Personalplanung herunter.
Der Tod sei für die „Abwesenheit“ des Crewmitglieds letztlich keine andere Ursache als eine unerwartete Krankheit. Deshalb spiele es auch keine Rolle, ob der Kopilot alle medizinischen Untersuchungen bestanden habe. Denn jeder könne unerwartet erkranken oder sterben. Letztlich gehe es um eine Frage der ganz normalen „Einsatzplanung“, in deren Rahmen eine Fluggesellschaft eben Personalreserven bereithalten muss (Aktenzeichen C-156/22).