Schoko-Marienkäfer können eine leckere Sache sein. In Oldenburg haben sie aber einen Prozess zum Platzen gebracht – fast.
Eine Schöffin wollte dem Staatsanwalt vor Verhandlungsbeginn einen solchen Schokohappen überreichen. Der Staatsanwalt lehnte dies jedoch ab. Nach eigenen Angaben wollte die ehrenamtliche Richterin auch dem Verteidiger einen Schoko-Marienkäfer geben, ausgleichende Gerechtigkeit sozusagen. Nachdem der Staatsanwalt jedoch abgewunken hatte, hat sie es dann gleich sein gelassen. Der Angeklagte war zu der Zeit noch nicht im Sitzungssaal.
Vor diesem Hintergrund wollte das Landgericht Flensburg der Schöffin (noch) keine Befangenheit attestieren. Die Richter halten es für glaubwürdig, dass die Schöffin grundsätzlich keine unsachlichen Vorbehalte gegenüber dem Verteidiger bzw. dem Angeklagten hegte. So hatte selbst der Verteidiger eingeräumt, dass die ehrenamtliche Richterin sich ihm gegenüber „freundlich“ verhalten hatte.
In dem Verfahren ging es also gerade noch mal gut. Die Strafkammer weist aber – nicht als erstes Gericht – darauf hin, dass „die Verteilung von Süßigkeiten in einem Strafverfahren grundsätzlich unangemessen“ ist (Link zum Gerichtsbeschluss).