Hersteller von Energy Drinks dürfen nicht positiven gesundheitlichen Effekten werben. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die Richter gaben einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes statt.
Der Produzent eines koffeinhaltigen Energy Drinks hatte seinen Drink mit der Geschmacksrichtung Mango Passionsfrucht unter anderem wie folgt beworben:
… verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten.
Ein besserer Focus und die richtige Konzentration sind gerade im Gaming Bereich entscheidend. Genau dafür wurde der Emporgy Focus Booster entwickelt.
Nach EU-Recht dürfen gesundheitsbezogene Werbeaussagen einer Zulassung, so das Gericht. Das gelte auch für die Behauptung, ein koffeinhaltiges Produkt verbessere Konzentration und Reaktionsfähigkeit. (Aktenzeichen 312 O 256/21).