Wer mit einer Luftpumpe im Anschlag einen Raubüberfall begehen möchte, sollte diese Pläne noch mal überdenken. Der Bundesgerichtshof hat jetzt nämlich entschieden, dass eine Luftpumpe genau so behandelt wird wie ein Gewehr – das bringt einem Täter vier Jahre Knast.
Mehrere Personen standen rauchend vor einer Gaststätte. Eine Frau hatte ihre Handtasche neben sich gestellt. Ein Mann aus der Gruppe bedrohte die Frau mit einer Luftpumpe, wobei er den Kolben der Pumpe ausgezogen hatte. Er forderte die Frau und die anderen Personen auf, in das Lokal zu gehen. Die Leute hielten die Luftpumpe für eine Schusswaffe und zogen sich zurück.
Ein bewaffneter Raub kann zwar nicht mit offensichtlich ungefährlichen Instrumenten begangen werden, so die Richter. Allerdings sei eine Luftpumpe keineswegs ein harmloser Alltagsgegenstand (das ist die egentliche Erkenntnis). Die Pumpe könne nämlich als „Schlagwerkzeug“ benutzt werden. Deshalb sei es durchaus gerechtfertigt, den Täter genau so zu behandeln, als habe er eine echte Schusswaffe genutzt.
Wie gesagt, vier Jahre… (Aktenzeichen 4 StR 61/23).