Ein Münchner Arzt hat in 539 Fällen Cannabis verordnet. Machen andere Ärzte auch. Die Besonderheit liegt hier darin, dass der Arzt keinen seiner Patienten vorher untersuchte oder auf anderem Weg zu einer medizinische Indikation kam. Außerdem zahlten alle Patienten in bar, selbst wenn sie gesetzlich krankenversichert waren.
Bei dieser Ausgangslage stufte das Landgericht München den Arzt als eine Art Drogendealer ein. Urteil: drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Strafen über zwei Jahren können nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt. Der Arzt hatte schon in der 1. Instanz auf seine Approbation verzichtet. Aber auch diese Geste reichte nicht für eine Bewährungsstrafe (Aktenzeichen 1 StR 266/22).