Mit deutlichen Worten rügt das Bayerische Oberste Landesgericht Fehlverhalten bei der bayerischen Polizei. Die Beamten hatten eine Frau in Gewahrsam genommen und sie zwangsweise entkleidet – bis auf den Slip. Hierfür, so das Gericht, gab es überhaupt keinen Grund.
Eine Entkleidung im Polizeigewahrsam sei nur zulässig, wenn Gefahr für Leib oder Leben im Einzelfalls vorliegt, und zwar entweder für die Betroffene oder die Beamten. Hier wurde die Betroffene angeblich deswegen fast nackt ausgezogen, weil die Frau „wahrscheinlich“ einen BH mit einem Metallbügel trug. Das Metall sei ein gefährliches Werkzeug, so die Polizei.
Die Frage nach Metallbügeln im BH hätte laut dem Gericht auch durch Abtasten geklärt werden könne. Wieso die Frau wegen des BH auch noch ihre Hose ausziehen musste, kann das Gericht nicht nachvollziehen. Weiterhin kritisieren die Richter, dass sich am Ausziehen der Frau entgegen den Vorschriften auch männliche Beamte beteiligten. Einer soll sogar den BH geöffnet haben.
Wegen der krassen Rechtsverstöße im Polizeigewahrsam hob das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung der Frau wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auf. Über die Vorwürfe muss nun neu verhandelt werden (Aktenzeichen 206 StRR 296/22).