Das Bundesverfassungsgericht hat sich Anfang März ein neues „Corporate Design“ für 84.622,00 € zugelegt. Darunter auch eine stromlinenförmiger designte Version des Bundesadlers. Allerdings ziert dieser Vogel offenbar auch die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Möglicherweise ohne ausreichende rechtliche Grundlage.
Das legt jedenfalls ein Hintergrundbericht in der Legal Tribune Online (LTO) nahe. Nach aktueller Rechtslage sind oberste Gerichte nach einer auch heute noch gültigen Anordnung des seinerzeitigen Bundespräsidenten Theodor Heuss aus dem Jahr 1950 verpflichtet, das „große Bundessiegel zur Ausfertigung von Urteilen und Beschlüssen“ zu verwenden.
Laut LTO hat allerdings niemand vom Bundesverfassungsgericht die Zustimmung des amtierenden Bundespräsidenten für das neue Wappentier eingeholt. Während das Gericht in früheren Pressemitteilungen noch von einem „neuen Hoheitsabzeichen“ sprach, beruft sich Karlsruhe nach Rückfragen nun lediglich noch auf sein Recht, als Verfassungsorgan „selbständig über sein Erscheinungsbild“ entscheiden zu dürfen. Ob das am Ende reicht, wird sich zeigen.