Das Bundesverfassungsgericht informiert ausgewählte Journalisten seit vielen Jahren vorab über anstehende Entscheidungen. Die aktuell rund 40 Mitglieder der „Justizpressekonferenz“ erhalten Urteile und Gerichtsbeschlüsse schon am Vorabend der Bekanntgabe. Für sie gilt zwar eine Sperrfrist bis zur Veröffentlichung. Gegenüber anderen Medien haben sie damit aber einen klaren Vorteil in der Berichterstattung.
Gegen diese Bevorzugung hatte die AfD im Jahr 2021 geklagt – und war gescheitert. Da kann man es als durchaus überraschend bezeichnen, dass das Bundesverfassungsgericht nun selbst reagiert. Und zwar drastisch. Ab dem 1. April kriegen die Mitglieder der Justizpressekonferenz keine Vorabinformationen mehr. Bei den Mitglieder der Justizpressekonferenz handelt es sich mehrheitlich um Redakteure des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks, großer Redaktionen und Nachrichtenagenturen, die laut Satzung alle in Karlsruhe sitzen müssen.
Das Gericht überdenke seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe, heißt es in einer Pressemitteilung. Als Auslöser des Denkprozesses werden reichlich nebulös „in den vergangenen Jahren eingetretene Veränderungen des Umfelds“ genannt. Konkreter wurde zum Jahresende ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Die Autoren äußern erhebliche juristische Zweifel an der Praxis, wie der Tagesspiegel mit vielen weiteren Hintergrundinformationen berichtet. Der Tagesspiegel hat beispielsweise keinen Justizjournalisten in Karlsruhe und kämpft seit Jahren gegen die Praxis.